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   BFH, 23.11.2004 - IX R 3/02   

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https://dejure.org/2004,12134
BFH, 23.11.2004 - IX R 3/02 (https://dejure.org/2004,12134)
BFH, Entscheidung vom 23.11.2004 - IX R 3/02 (https://dejure.org/2004,12134)
BFH, Entscheidung vom 23. November 2004 - IX R 3/02 (https://dejure.org/2004,12134)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 22 Nr. 3; ; EStG § 23; ; EStG § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b; ; FGO § 126 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Optionsgeschäft - Besteuerung

  • datenbank.nwb.de

    Besteuerung von Optionen; Anwendbarkeit des § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b EStG in den Jahren bis 1994

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 22 Nr 2, EStG § 23 Abs 1 Nr 1 Buchst b, FGO § 74
    Optionsscheine; Spekulationsgewinn

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02

    Spekulationssteuer

    Auszug aus BFH, 23.11.2004 - IX R 3/02
    Mit ihrer Revision machen die Kläger geltend, das zu einem Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) führende und vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem Urteil vom 9. März 2004 2 BvL 17/02 (BGBl I 2004, 591) erkannte strukturelle Vollzugsdefizit bei der Durchsetzung des § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b EStG führe nicht nur zur Nichtigkeit in den Jahren 1997 und 1998, sondern wirke sich auch in den Streitjahren aus.

    Zwar hat das BVerfG in seinem Urteil in BGBl I 2004, 591 --wie die Kläger zutreffend hervorheben-- eine Übergangsfrist nicht erwähnt.

    An diesem Urteil zur Zinsbesteuerung hat sich im Übrigen auch das Urteil des BVerfG in BGBl I 2004, 591 maßgebend orientiert.

  • BFH, 29.06.2004 - IX R 26/03

    Spekulationsgewinne - Besteuerung in 1994 nicht verfassungswidrig

    Auszug aus BFH, 23.11.2004 - IX R 3/02
    Das BVerfG habe entgegen dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. Juni 2004 IX R 26/03 (BFH/NV 2004, 1467) keine Übergangsfrist erwogen.

    Wie der Senat in seinem den Beteiligten übermittelten Urteil in BFH/NV 2004, 1467 dargelegt hat, wird der Steuertatbestand des § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b EStG unabhängig davon verwirklicht, welcher Basiswert Gegenstand des Optionsgeschäfts ist.

    Der Senat verweist zur Vermeidung von Wiederholungen insoweit auf seine Urteile in BFH/NV 2004, 1467, und vom 1. Juni 2004 IX R 35/01 (BFH/NV 2004, 1180).

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus BFH, 23.11.2004 - IX R 3/02
    Der BFH hat mit seiner Auffassung, die für die Jahre 1997 und 1998 für nichtig erklärte Norm sei in den Streitjahren unbeschadet eines auch in diesem Zeitraum bestehenden strukturellen Vollzugsdefizits gleichwohl anzuwenden, auf Erwägungen zurückgegriffen, die das BVerfG in seinem Urteil zur Zinsbesteuerung vom 21. Juni 1991 2 BvR 1493/89 (BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 654) angestellt hat.
  • BFH, 19.02.1997 - XI R 1/96

    Wertpapiere können gewillkürtes Betriebsvermögen eines Gewerbebetriebes sein;

    Auszug aus BFH, 23.11.2004 - IX R 3/02
    Entgegen der Auffassung der Revision steht dem das Urteil des BFH vom 19. Februar 1997 XI R 1/96 (BFHE 182, 567, BStBl II 1997, 399) nicht entgegen.
  • BFH, 01.06.2004 - IX R 35/01

    Berücksichtigung von Spekulationsverlusten für Jahre vor 1999

    Auszug aus BFH, 23.11.2004 - IX R 3/02
    Der Senat verweist zur Vermeidung von Wiederholungen insoweit auf seine Urteile in BFH/NV 2004, 1467, und vom 1. Juni 2004 IX R 35/01 (BFH/NV 2004, 1180).
  • FG Hamburg, 24.01.2003 - III 384/02

    Keine AdV bei Einkünften aus privaten Wertpapier-Veräußerungsgeschäften:

    Wegen des dem BVerfG durch den BFH mit Beschluss vom 16. Juli 2002 IX R 62/99 (BFHE vorgesehen, Finanz-Rundschau -FR- 2002, 1283 mit Anm. Harenberg, BFH/NV 2002, 1649) vorgelegten Verfahrens 2 BvL 17/02 kommen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung privater (Wertpapier-)Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG in Betracht, die auf strukturelle Vollzugshindernisse und damit auf einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Grundgesetz ( GG ) gestützt werden (Aufhebung des Urteils des Schleswig-Holsteinischen FG vom 23. September 1999 V 7/99, EFG 2000, 178 ; vgl. ferner vom selben Senat des BFH zugelassene Revision IX R 3/02 betreffend FG München vom 23. Mai 2001 9 K 606/00, Juris).
  • FG Münster, 10.10.2005 - 13 V 1792/05

    Verfassungsmäßigkeit von § 22 Nr. 3 EStG , Vorkostenabzug nach § 10i EStG a.F.

    Das dargelegte Vollzugsdefizit bestand auch während der Streitjahre (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juni 2004 IX R 26/03, BStBl. II 2004, 995 und vom 23. November 2004 IX R 3/02, BFH/NV 2005, 850), so dass die Norm des § 22 Nr. 3 EStG für den Streitzeitraum verfassungswidrig und eine hierauf gestützte Besteuerung der Gewinne aus Optionsgeschäften rechtswidrig erscheint.
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